Liebe Gäste, liebe Angehörige, n
im Rahmen der ab 25. Mai 2020 gültigen „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ dürfen wir Tagesgäste nicht mehr nur im Rahmen der Notbetreuung betreuen, sondern unsere Einrichtung zu 50% wieder öffnen. In der Verordnung ist die Rede von „vorrangig zu betreuenden Pflegebedürftigen“:
Vorrangig sollen ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden, deren Familienangehörige, die im Übrigen die Pflege wahrnehmen, in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig sind. (…) ferner ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden, 1. für die eine fehlende Betreuung in der Tagespflege aufgrund eines besonders hohen Pflege- oder Betreuungsaufwandes eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hätte oder 2. die einer ärztlich verordneten Behandlungspflege bedürfen, die nicht durch pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden kann.
Somit können wir unseren Gästen also zumindest eine teilweise Betreuung im kleineren Rahmen in unseren Räumen anbieten. Da weiterhin die Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen gelten, müssen wir auf folgende Regelungen bestehen:
- Jeder Besucher muss einen Mundschutz tragen!
- Das Betreten der Räume ist nur nach Aufforderung gestattet – es muss an der Tür geklingelt werden!
- Im Vorraum dürfen nicht mehr als drei Besucher gleichzeitig sein; Angehörige sollten einen Termin vereinbaren, wenn Gesprächsbedarf besteht
- Bei Ankunft des Gastes erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur, eine Händedesinfektion, die Frage nach dem Wohlbefinden, nach etwaigen Symptomen und nach Kontakt zu Covid19-Infizierten in den letzten 14 Tage. Bei erhöhter Körpertemperatur, Symptomen, Unwohlsein oder Kontakt mit Infizierten ist ein Besuch der Tagespflege NICHT möglich. Bitte lassen Sie uns möglichst im Vorwege wissen, wenn einer dieser Hinderungsgründe zutreffen könnte – auch nur eine „leichte Erkältung“ ist ein Infekt der oberen Atemwege – dann kann die Tagespflege nicht besucht werden!
- Die Mahlzeiten müssen -da ohne Mundschutz- mit einem Abstand von 2 Metern zwischen den Gästen eingenommen werden, so dass zum Teil an Einzeltischen gesessen werden muss.
- Auch in der Mittagspause darf der Mundschutz abgenommen werden; dafür haben wir die Ruhesessel entsprechend auseinandergestellt bzw. auf mehrere Räume verteilt.
- Der Transport durch unseren Fahrdienst erfolgt einzeln oder mit entsprechender Abstandregelung und Mundschutz (=je nach Verteilung sind z.B. 2 Gäste plus Fahrer möglich). Somit verändern sich unsere Betreuungszeiten bzw. verringert sich die Zeit, die der Gast bei uns verbringt. Nach dem Kaffeetrinken werden die ersten Gäste bereits nach Hause gebracht (ca. 15 Uhr), Abholung durch Angehörige sollte gegen 15:30 Uhr erfolgen. Auch unsere Abholzeiten morgens werden sich verändern.
- Wir wollen möglichst viel Zeit an der frischen Luft verbringen -wann immer das Wetter es zulässt. Entsprechend sollte die Kleidung gewählt werden, ggf. auch an Sonnenschutz denken. Es stehen auch Schränke zur Verfügung, in denen diese Dinge untergebracht werden können.
- Bei Zunahme der Covid19-Fälle in Niedersachsen kann es erneut zu einer Schließung der Tagespflege kommen.
Wir benötigen von jedem Tagespflegegast oder des Bevollmächtigten die schriftliche Bestätigung (siehe Anlage 1) der Anerkennung dieser aktuell gültigen Regelungen und der erhöhten Infektionsgefahr.